Auf der gestrigen Sitzung des Studierendenparlaments wurden insbesondere Änderungen an der vor zwei Wochen beschlossenen neuen Satzung vorgenommen.
Durch die neue Satzung war die Ausländische Studierendenvertretung (ASV) in ein autonomes Referat umgewandelt worden, wodurch vor allem das Wahlverfahren geändert wurde. Bei dem Verfahren zur Erstellung einer neuen Satzung wurde es versäumt, ausreichend mit den betroffenen Gruppen zu kommunizieren und ihre Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen. Stattdessen wurden Änderungen über den Kopf der ASV hinweg getroffen. Gestern wurden diese Änderungen mit breiter Mehrheit im Studierendenparlament zurückgenommen. Das heißt, dass die ASV auch künftig per Urnenwahl gewählt wird. Die ausländischen Studierenden wählen ein 15-köpfiges Gremium, was wiederum einen aus fünf Menschen bestehenden Vorstand wählt. Darüber hinaus soll zusammen mit der ASV ausgearbeitet werden, wie eine Beteiligung der ASV auf dem AStA-Plenum gestaltet werden kann.
Bezüglich der Neuregelung des Autonomen Referates für behinderte und chronisch kranke Studierende wurde gestern beschlossen, dass der Reformausschuss zusammen mit dem Autonomen Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende eine erneute Änderung der Satzung, die den Interessen der betroffenen Gruppe gerecht wird, ausarbeitet. Auch hier war es zuvor versäumt worden, die betroffene Gruppe in das Verfahren einzubinden und eine interessensgerechte Regelung zu treffen.
Auch wir als Juso-Hochschulgruppe haben uns auf der Sitzung noch einmal bei den betroffenen Gruppen für das schlechte Verfahren und die mangelnde Einbindung entschuldigt.