Senats- und Rektoratskommissionen

Der Senat und das Rektorat können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Ständigen Kommissionen dienen zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und zur Beratung des Rektorats. Über ihre Aufgaben entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit. In fast allen sind auch studentische Vertreter*innen für euch aktiv. Die Besetzung der Kommissionen und Ausschüsse erfolgt meistens auf Vorschlag der jeweiligen Statusgruppen. Die aktuelle Besetzung der Kommissionen findet ihr auf uni-muenster.de

Senat

Kommission für Lehre, Studienreform und Studentische Angelegenheiten (KLS)

Dies ist einer der wichtigsten Kommissionen für Studierende, da hier zentrale Fragen zum Studium behandelt werden. Auch wenn die Lehre größtenteils über die Fachbereiche auf dezentraler Ebene geregelt wird, gibt es einige Themen, die mehrere Fachbereiche umfassen und mit dem sich der Senat befassen muss.

Finanzkommission

Die Uni Münster hat ein großes Haushaltsvolumen, das verwaltet werden muss. Die angemessene Verteilung der finanziellen Mittel ist eine entscheidende Aufgabe, die auch über die Ausrichtung der Uni Münster insgesamt bestimmt. Denn gute Lehre und Forschung brauchen auch immer ein gute Finanzierung.

Zentraler Wahlausschuss

Einmal im Jahr finden die Wahlen der Fachschaftsvertretung, der Fachbereichsratsmitglieder und der Senatsmitglieder statt. Der Zentrale Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung dieser Hochschulpolitikwahlen in der akademischen Selbstverwaltung verantwortlich.

Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, Einsprüche gegen zentral durchgeführte Wahlen zu prüfen und dem Senat eine Entscheidung über den Einspruch zu empfehlen. Für begründete Einsprüche müssen wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Sitze, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sein oder Organe der Universität oder einzelner Mitgliedergruppen eine Wahlempfehlung für eine bestimmte Liste ausgesprochen haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte.

Bibliothekskommission

Die Bibliotheken sind zentrale Einrichtungen der Uni Münster mit diversen Leistungen. Neben der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) gibt es vier weitere Zweigbibliotheken und viele einzelne Institutsbibliotheken. Sie bieten die Möglichkeit zur Literaturrecherche, dienen als Lernorte oder bieten auch Schulungen. Die Kommission koordiniert und legt die Grundlagen ihrer Arbeit fest.

IV-Kommission

Die IV-Kommission gibt dem IV-Lenkungsausschuss, dem Rektorat und dem Senat Empfehlungen in allen Fragen der Informationsverarbeitung an der Uni Münster – insbesondere in Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung.

Lenkungsausschuss für den Hochschulsport

Der Hochschulsport ist für Studierende ein wichtiges Angebot, um sich kostengünstig sportlich betätigen zu können. Der Hochschulsport Münster wird in Zusammenarbeit zwischen der FH Münster, KatHo Münster, der Kunstakademie und der Uni Münster organisiert. Der Lenkungsausschuss bestimmt die organisatorischen Modalitäten des Hochschulsports.

Gleichstellungskommission

Obwohl mehr Studentinnen in B.A.-Studiengängen eingeschrieben sind als Studenten, ändert sich dieses Verhältnis immer stärker zu Ungunsten der Frauen je höher mensch in der akademischen Laufbahn kommt. So gibt es deutlich mehr Professoren als Professorinnen. Die Gleichstellungskommission setzt sich mit dieser und ähnlichen Fragen der Gleichstellung auseinander.

Qualitätsverbesserungskommission (QVK)

Nachdem die Studiengebühren in NRW zum Wintersemester 2011/12 abgeschafft wurden, bekommen die Hochschulen nun Qualitätsverbesserungsmittel. Da diese vor allem der Verbesserung der Studiensituation dienen sollen, sitzen in dieser Kommission auch überwiegend studentische Vertreter*innen. Insgesamt arbeiten in diesem Gremium somit acht studentische Mitglieder mit, was bei keinem anderen universitären Gremium sonst der Fall ist.

Rektorat

IV-Lenkungsausschuss

Dieser Ausschuss ist verantwortlich für die Sicherstellung des nutzergerechten und wirtschaftlichen Betriebes des IV-Gesamtsystems und trifft die dafür notwendigen Grundsatz- und Einzelentscheidungen. Der IV-Lenkungsausschuss ist direkt dem Rektorat zugeordnet. Hier sind die vier Statusgruppen nicht gleichermaßen vertreten, sondern die Mitglieder dieses Ausschusses bestehen überwiegend aus Rektoratsmitgliedern und weiteren Mitarbeiter*innen aus dem Gebiet der Informationsverarbeitung.

IKM-Lenkungsausschuss (IKM-L)

Der IKM (Information, Kommunikation und Medien) bündelt die an der Uni Münster vorhandenen Kompetenzen im Bereich Informationsbereitstellung und -verarbeitung in einem virtuellen Verbund mit kooperativer Leitung. Er koordiniert dabei die Zusammenarbeit und behandelt strategische Fragen aus dem Bereich der universitären Informationsversorgung. Dieser Ausschuss wird getragen von der Universitätsverwaltung (UniV), der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) und dem Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV). Auch hier sind keine studentischen Mitglieder vertreten.

Rektoratskommission für strategische Planung und Qualitätssicherung

Die Hochschule legt sich (in Abstimmung) mit dem Ministerium Ziele fest, die sie erreichen anstrebt. Diese sind in ein strategisches Gesamtplan eingebettet und bedürfen einer guten Konzeptionierung. Der Ausschuss bereitet diese Zielvereinbarungen vor.

Rektoratskommission für Internationalisierung

Internationalisierung ist ein wichtiges Schlagwort an der Hochschule, sowohl für die Forschung als auch für die Lehre. Denn immer Wissenschaftler*innen und Studierende suchen die Vernetzung zu Hochschulen im Ausland. Aber auch andersherum gibt es viele ausländische Hochschulmitglieder, die den Kontakt zur Uni Münster suchen oder für einen Aufenthalt hierher kommen.

Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten

Zusammen mit der Lehre ist Forschung einer der zentralen Aufgaben der Hochschule. Genauso wie die Lehre ist aber auch Forschung ein wichtiges Thema für Studierende, da das Studium auch wissenschaftspraktische Arbeit umschließen soll.  Die Kommission kann unter anderem Forschungsmittel vergeben.

Rektoratskommission für wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Hochschule hat die Aufgabe ihren wissenschaftlichen Nachwuchs für fördern. Das sind vor allem wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, aber auch Studierende beispielsweise in der Rolle als Promovierende.

Koordinierungskommission für Evaluation

Die Evaluation dient der regelmäßigen Qualitätsentwicklung und -sicherung in Lehre und Forschung und der sie unterstützenden Einheiten. Durch Analyse und Bewertung der Aufgabenerfüllung können diese intern und extern Rechenschaft abgelegen. Die Ergebnisse können dann bei Ziel-und Leistungsvereinbarungen berücksichtigt werden. Auch Studierende nehmen teil an einer solchen Evaluation, wenn sie den Evaluationsbogen zum Ende ihrer Lehrveranstaltungen ausfüllen und ihr* Dozent*in und die Veranstaltung bewerten.