Bericht aus der 1. Senatssitzung in der Legislaturperiode 2014/2015 am 29.10.2014
Gleich in der allerersten Senatssitzung der neuen Legislaturperiode reichten wir als studentische Senator*innen einen eigenen Antrag zur Abstimmung ein. Darin ging es um die Änderung der zentralen Fristen zur Abmeldung von Prüfungen.
Die engen An- und Abmeldefristen, die von den Prüfungsämtern festgelegt werden, beschränken zu einem erheblichen Maß die Flexibilität der Studierenden bei ihrer Studiengestaltung. Bei einer zu späten Anmeldung droht die unzumutbar harte Konsequenz, nicht im gewünschten Semester an der Studien- bzw. Prüfungsleistung teilnehmen zu können. Bei der Anmeldung zu einer Prüfung dagegen ist der Lern- und Arbeitsaufwand meistens noch nicht ersichtlich, insbesondere wenn mehrere Prüfungen in dem gleichen Zeitraum geschrieben werden soll. Um den Studierenden eine erste Erleichterung bei diesen bürokratischen Hürden zu geben, haben wir zunächst beantragt, dass eine Abmeldung von Prüfungen im Zwei-Fach-Bachelor bis zum Tag vor der stattfindenden Prüfung möglich sein soll. Nun wird unser Vorschlag in der nächsten Sitzung der Kommission für Lehre, Studienreform und studentische Angelegenheiten diskutiert und genauer ausgearbeitet werden. Es wurde also ein wichtiger erster Schritt getan, um die Prüfungsorganisation zu flexibilisieren.
Die Einsetzung einer Verfassungskommission zur Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes war ein weiteres wichtiges Thema. Dieses neue Hochschulgesetz bringt viele Veränderungen mit sich, deren genaue Umsetzung, die bis zum 30. September 2015 erfolgen muss, in einer speziellen Kommission näher diskutiert werden soll. Im Senat wurde aber die Zusammensetzung der Kommission zu einem umstrittenen Punkt, bei der die Meinung zwischen den Professor*innen und den anderen im Senat vertretenen Statusgruppen weit auseinander ging. Die Professor*innen lehnten geschlossen sowohl den Vorschlag einer paritätischen Besetzung der Kommission mit 2:2:2:2 Mitgliedern ab, als auch den Kompromissvorschlag sie mit 4:2:2:2 Mitgliedern zu besetzen. Die Gruppe der Professor*innen beharrte darauf selber 4 Mitglieder entsenden zu dürfen, während die Statusgruppen der akademischen Mitarbeiter*innen, der weiteren Mit- arbeiter*innen und der Studierenden nur durch eine einzige Person vertreten sein sollten.
Die paritätische Besetzung der Verfassungskommission mit gleich vielen Vertreter*innen aus den jeweiligen Statusgruppen wäre die einzige wirklich gerechte Form der Zusammensetzung gewesen. Leider ist schon die Zusammensetzung des Senats als ganzes nicht fair – Professor*innen sitzen mit 12, die anderen Gruppen alle zusammen jedoch nur mit 11 Vertreter*innen im Senat. Entsprechend war es für die Professor*innen einfach, die ungerechte Form der Zusammensetzung der Verfassungskommission mit 4:1:1:1 Mitgliedern durchzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass in Zukunft mit dem Hochschulgesetz, die die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung des Senats eröffnet, demokratischere Abstimmungsformen möglich sein werden.
Die Gruppe der Studierenden wird nun der Juso-HSGler Philipp Breder in der Verfassungskommission vertreten. Es haben aber noch einige weitere wichtige Wahlen während bzw. im Vorfeld der Senatssitzung stattgefunden: Gruppensprecherin der studentischen Senator*innen ist nun die Juso-HSGlerin Selma Güney. Georg Peters, der zuvor Gruppensprecher der Professor*innen gewesen war, ist zum Vorsitzenden des Senats gewählt worden. Eigentlich hätten auch die Neuwahlen der Mitglieder für die Senats- bzw. Rektoratskommissionen und -ausschüsse stattfinden sollen. Doch die Gruppe der Professor*innen hat sie auf die nächste Senatssitzung verschoben, weil sie selbst ärgerlicherweise noch nicht so weit waren.