Neues zur Promovierendenvertretung

Ein Bericht aus der 3. Sitzung des 57. Studierendenparlaments am 02.02.2015

In dieser Sitzung berieten wir in einer zweite Lesung über die Einrichtung eines Autonomen Referats für Promotionsstudierende.

Damit Promovierende endlich auch eine eigene Interessenvertretung an der Uni Münster haben, ist es wichtig, dass sie die Möglichkeit bekommen, sich in Form eines autonomen Referats zu organisieren.

Einen Grund zu einer altbekannten hitzigen Debatte gab der Änderungsantrag des RCDS. Dieser verlangte, dass die Vertreter*innen der Statusgruppen (Autonome Referate) dazu verpflichtet werden sollten, regelmäßig einen Tätigkeitsbericht für das StuPa zu verfassen, der dann vom AStA veröffentlicht werden würde. Diese Regelung hätte die autonomen Referate der diskriminierten Gruppen wie schwule und behinderte/chronisch kranke Studierende getroffen. Der RCDS und die LHG warben mit den großen Schlagworten „Transparenz“ und „Informationsfluss“ um Zustimmung.

Wir finden: Die Autonomie der Referate besteht genau darin, nicht den Parlamentarier*innen im StuPa Rechenschaft schuldig zu sein, sondern nur ihren eigenen Vollversammlungen, von denen sie gewählt werden und für die sie tätig sind. Die vorgeschlagene Änderung hätte deshalb einen gravierenden Eingriff in die autonome Selbstverwaltung der jeweiligen Gruppen dargestellt. Besonders, dass der RCDS-Änderungsantrag die Veröffentlichung der Tätigkeiten der bereits diskriminierten Statusgruppen (Schwule, Lesben, Frauen, finanziell und kulturell benachteiligte Studis, behinderte und/oder chronisch kranke Studierende) vorschlägt, sahen wir äußerst kritisch, weil sie Tätigkeiten wie ihre Beratungsarbeiten vertraulich führen müssen.

Abgesehen davon sind alle nötigen Informationen zu den Tätigkeiten der autonomen Referent*innen aber sowieso schon auf den Vollversammlungen, per E-Mail-Anfrage oder auf der Homepage des jeweiligen Referats offen und in ausreichendem Umfang zugänglich, was den RCDS-Änderungsantrag zusätzlich überflüssig machte. Die zusätzliche bürokratische Arbeit für die autonomen Referent*innen, den StuPa-Mitgliedern exklusiv Auskunft zu geben wo sie sich doch die Auskunft auch ohne großen Aufwand selbst beschaffen könnten, sollte nicht als Transparenz verschleiert werden.

Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag zusammen mit Stimmen von CampusGrün, Die LISTE, DIL und SDS abgelehnt.

Im Anschluss daran stellten wir unseren eigenen Änderungsantrag, demzufolge die Vollversammlungen der autonomen Statusgruppen selbst regeln sollen, wie die Öffentlichkeit über ihre Beschlüsse und Tätigkeiten informiert wird. Dieser Änderungsantrag, der den autonomen Referaten selbst die Entscheidung zur genauen Regelung überlässt, wurde angenommen.

Schließlich wurde der Antrag auf die Einrichtung einer autonomen Promovierendenvertretung in die dritte und damit letzte Lesung verwiesen. Es bleibt spannend, ob der RCDS nach der Ablehnung ihres Änderungsantrages auf der nächsten Sitzung der Einrichtung einer Interessenvertretung für die Promovierenden zustimmen und das Erreichen der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit unterstützen wird.

Für uns ist klar: die Promovierenden an der Universität Münster brauchen eine eigene Vertretung, damit sie ihre Interessen wirkungsvoll vertreten können. Wir werden uns dafür weiterhin einsetzen. So bleibt zu hoffen, dass sich RCDS und LHG besinnen und dieses wichtige Anliegen nicht blockieren.