Das Studierendenparlament, mit Ausnahme einiger RCDS-Parlamentarier*innen, kam schnell darüber überein, dass Anwesenheitspflichten auch weiterhin verboten gehören und zu diesem Zwecke ein Beschluss im Interesse aller Studierenden gefasst werden müsse:
„Das Studierendenparlament der Universität Münster spricht sich gegen die von der aktuellen Wissenschaftsministerin angeregte Regelung zur Wiederermöglichung von Anwesenheitspflichten in klassischen Seminaren aus.“ , heißt es daher im Beschlusstext.
Sollte es zu einem Gesetzesentwurf zur Wiederzulassung von Anwesenheitspflichten kommen, fordern wir das Rektorat unserer Uni außerdem dazu auf, „diese für die Universität Münster bereits vor Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes abzulehnen.“
Der Antrag, den wir, als Juso-Hochschulgruppe, eingebracht haben, wurde schließlich, ergänzt durch kleinere konkretisierende Änderungen, mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Für uns, als eure Vertreter*innen in den hochschulpolitischen Gremien, heißt es nun, uns nach besten Kräften gegen eine Lockerung des bisherigen Verbots von Anwesenheitspflichten einzusetzen, denn wir wissen: eine Aufhebung oder sonstige Lockerung des Verbots wäre letztlich gleichbedeutend mit einer faktischen Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten in Seminaren.
Diese Aussicht ist für uns nicht tragbar, da sie sich nicht mit unserem Ideal eines selbstbestimmten und inklusiven Studium vereinbaren lässt. Wir finden: jede*r muss selbst wissen, welche Uni-Veranstaltungen er*sie besuchen möchte oder nicht. Die Zeiten starrer und bevormundender Stundenpläne, wie wir sie aus der Schule kennen, sollten an der Universität ein Ende finden. Ein Studium muss überdies auch unbeschränkt für solche möglich sein, die z.B. wegen Lohnarbeit, Pflege von Angehörigen, Ehrenamt oder körperlichen Einschränkungen gar nicht jedes Seminar besuchen können.
Den gestrigen Beschluss sehen wir als Motivation uns innerhalb der Uni Münster für die Interessen der Studierendenschaft und gegen bevormundende Anwesenheitspflichten einzusetzen. Ebenso sehen wir die Universitätsleitung in der Pflicht, sich bei Zustandekommen eines konkreten Gesetzesvorhaben gegen die Wiederermöglichung der Anwesenheitspflichten auszusprechen. Sollte das Verbot der Anwesenheitspflichten dennoch durch die Regierung gekippt werden, fordern wir die Uni dazu auf, trotzdem ausnahmslos von der Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten in Seminaren Abstand zu nehmen.