Senat

Zusammen mit dem Rektorat und dem Hochschulrat gehört der Senat zur Leitung der Universität und ist das höchste beschlussfassende Gremium der Uni Münster. Hier kann unter anderem die Verfassung der Uni Münster geändert werden.

Unter den 23 abstimmungsberechtigten Senatsmitgliedern sind 4 Studierende vertreten, die entsprechend der unterschiedlichen Fakultäten aus 4 Wahlkreisen gewählt wurden.

Wahlkreis 1 – Philosophische Fakultät
Wahlkreis 2 – Medizinische Fakultät
Wahlkreis 3 – Theologie, Jura, WiWi
Wahlkreis 4 – Math.-Nat.-Fakultät

Die Zuständigkeiten des Senats sind im Hochschulgesetz geregelt und umfassen folgende Aufgaben:

  • Die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats.
  • Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule. Dazu gehört beispielsweise die Verfassung der Uni Münster.
  • Billigung von Planungsgrundsätzen als Grundlage für den Hochschulentwicklungsplan des Rektorats. Dieser gilt später als verbindlicher Rahmen für die Entscheidungen anderer Gremien und Entscheidungsträger*innen an der Hochschule.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.