Stellungnahme zur Satzungsänderung

Auf der vergangenen Sitzung des Studierendenparlaments am 02.11.15 wurde eine neue Satzung für die Studierendenschaft beschlossen. Darin wurden insbesondere die Regelungen bezüglich der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) und des Autonomen Referates für behinderte und chronisch kranke Studierende geändert.

Bisher konnten die ausländischen Studierenden einmal im Jahr durch eine Urnenwahl 15 Vertreter*innen wählen, die dann wiederum aus ihren Reihen einen fünfköpfigen Vorstand wählten. Durch die neue Satzung tritt an die Stelle der Ausländischen Studierendenvertretung ein Autonomes Referat für ausländische Studierende. Dieses ebenfalls fünfköpfige Gremium wird auf einer Vollversammlung der ausländischen Studierenden gewählt. Die Personen erhalten wie zuvor Aufwandsentschädigungen und ihnen wird ein Sachmittelbudget zur Verfügung gestellt.

Bezüglich des Autonomen Referates für behinderte und chronisch kranke Studierende sieht die neue Satzung der Studierendenschaft eine Personalunion  zwischen dem Autonomen Referat und der in der universitären Selbstverwaltung neu eingerichteten Vertretung für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vor. Das Autonome Referat wird somit, entgegen anders lautender Vorwürfe, nicht abgeschafft.

Bei dem Verfahren zur Erstellung der neuen Satzung ist es in Bezug auf diese beiden Punkte versäumt worden, die betroffenen Gremien in das Verfahren einzubinden und ihre Interessen und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

Dazu erklären wir: Dieser enorme Fehler bei der Erarbeitung der neuen Satzung tut uns zutiefst leid. Wir möchten uns auch an dieser Stelle noch einmal bei der davon betroffenen ASV und dem Autonomen Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende entschuldigen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass diese Gruppen bei der sie betreffenden Neuregelung nicht angehört wurden und so über ihren Kopf weg entschieden wurde. Darüber hinaus widerspricht das Vorgehen unserem Grundsatz, dass strukturell benachteiligte Gruppen selbst am besten einschätzen können, wie sie ihre Interessen am besten vertreten können. Es stand und es steht uns nicht zu, solche grundlegenden Entscheidungen für eine Gruppe ohne deren Mitsprache und Zustimmung zu treffen.

Nun müssen und möchten wir die Verantwortung für diese Fehler übernehmen. Deswegen liegt uns sehr viel daran, gemeinsam mit der ASV und dem Autonomen Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende eine erneute Änderung der Satzung zu erarbeiten, die den Interessen und Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe gerecht wird. Dafür möchten wir in den Dialog mit den Betroffenen treten und und uns für eine erneute Änderung der Satzung im Studierendenparlament einsetzen. Dazu hoffen wir auch auf die Unterstützung dieses Vorhabens durch die anderen politischen Vertreter*innen im Studierendenparlament.